Mineralstoffwerke Hauri

Seit der Übernahme des Schotterwerks Bötzingen am 1. April 1964 wird in Bötzingen am Fohberg von der Firma Hauri Phonolith abgebaut. Die Abbaugenehmigung ist bis zum Jahr 2038 erteilt worden.

Während ursprünglich nur der werkseigene Phonolith weiterverarbeitet wurde, werden inzwischen auch in erheblichem Maße Fremdrohstoffe aufgearbeitet, was zu einer unerträglichen Verkehrsbelastung für die Anwohner in der Bergstraße geführt hat.

Abgelehnte Steinbruchpläne

Das private Mineralstoffunternehmen Hauri hatte ursprünglich die Absicht, am nördlichen Rand des Schambachtals eine größere Fläche im Gewann „Endhahlen“ für den Abbau von Phonolithgestein zu nutzen.

Dies hätte bedeutet: ein weiterer Steinbruch auf Bötzinger Gemarkung in rund 1 Kilometer Entfernung vom bestehenden Abbauraum am Fohberg. 

Die beantragte Fläche belief sich auf fast 3,5 Hektar, hinzu kamen rund 10 Hektar an Betriebsflächen. Rund 30 Prozent der damals beanspruchten Grundstücke gehören allerdings nicht der Firma Hauri. Es hätte eine Enteignung erfordert. Die Pläne mussten deshalb aufgegeben werden.

Rechtsverfahren 2019-2023

Über die Eigentümerrechte konnte sich das Unternehmen nicht hinwegsetzen. Im Jahr 2019 hatte das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Behörde den Antrag auf Genehmigung eines Rahmenbetriebsplans für den Gesteinsabbau abgelehnt, unter Verweis auf die Eigentumssituation. In der Folge klagte das Unternehmen gegen den Bescheid. Mit der Konsequenz, dass die betroffenen Eigentümer, die von unserem Verein unterstützt wurden, die unzulässigen Begehrlichkeiten auf dem Gerichtsweg abwehren mussten, über mehrere Instanzen hinweg.

Link zum Pressebericht 2023

Landschaft mit Weinbergen im Vordergrund, einer Steinbruchansicht in der Mitte und Bergen im Hintergrund, unter einem bewölkten Himmel.

Bestehender Steinbruch Fohberg © Ernst Stegmaier

Luftbild einer landwirtschaftlichen Region mit Markierungen: Eine rote Grenze markiert die Gemarkungsgrenze Bötzingen - Eichstetten, innerhalb einer violetten Linie befindet sich ein Abbauplan von 2015 mit Endhäle (3,5 ha).

Abgelehnter ursprünglicher Abbauplan

§

Als höchste Instanz bestätigte am Ende das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 09.07.2023 die Rechte der Eigentümer.

Diese hatten wiederholt deutlich gemacht, dass sie zu einer Abgabe ihrer Flächen an Hauri nicht bereit sind. Eine Enteignung war mit der höchstrichterlichen Entscheidung ausgeschlossen.

Kaum zwei Tage nach der Leipziger Entscheidung von 2023 hat das Unternehmen presseöffentlich verkündet, dass es an seinen Plänen für einen Gesteinsabbau auf der Endhahle festhält (Pressebericht).

→ Hier gehts zu den neuen Steinbruchplänen